Ihr pflegt. Wir prüfen, was euch zusteht.
Viele pflegende Familien lassen Leistungen ungenutzt, die ihnen zustehen. In 3 Minuten seht ihr konkret, was bei euch noch offen ist.
Jetzt kostenlos prüfen →Kostenlos · Keine Anmeldung · 3 Minuten
* Quelle: pflege.de-Studie 2025, Diakonie-Umfrage 2025 (560 Pflegeberaterinnen)
„Wir wussten gar nicht, dass uns so viel zusteht. Kein Mensch hat uns das vorher erklärt.“
„In 5 Minuten mehr rausgekriegt als in 2 Stunden beim Telefon mit der Pflegekasse.“
So funktioniert es
3-Minuten-Check
Ihr beantwortet 5–6 kurze Fragen zu eurer Pflegesituation.
Persönliches Ergebnis
Wir zeigen euch, welche Leistungen für euch ungenutzt sind – mit konkreten Beträgen.
Klarer nächster Schritt
Ihr erhaltet eine Zusammenfassung – mit einem konkreten ersten Schritt, den ihr sofort tun könnt.
Was bei euch wahrscheinlich noch offen ist
Diese Leistungen werden am häufigsten nicht beantragt – obwohl ein Anspruch besteht
In 3 Minuten · kostenlos · ohne Anmeldung
Ratgeber
Das neue Verhinderungspflege-Budget 2025: 3.539 Euro richtig nutzen
Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Wartezeit entfällt. So funktioniert das neue Budget.
Artikel lesen →Entlastungsbetrag richtig nutzen – 1.500 Euro pro Jahr nicht verfallen lassen
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht fast jedem Pflegefall zu – wird aber häufig nicht beantragt. Wofür er gilt und wie man ihn bekommt.
Artikel lesen →Pflegegrad 2: Alle Leistungen 2025 im Überblick
Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel – was steht Ihnen bei Pflegegrad 2 konkret zu? Mit Beträgen und ersten Schritten.
Artikel lesen →Häufige Fragen
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu Hause zu?▾
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld (347 €/Monat), den Entlastungsbetrag (125 €/Monat), das neue Auszeit-Budget von 3.539 €/Jahr, kostenlose Pflegehilfsmittel und mehr. Unser Check zeigt Ihnen in 3 Minuten, was konkret für Ihre Situation gilt.
Was hat sich bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025 geändert?▾
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Die bisherige 6-Monats-Wartezeit entfällt vollständig. Das Geld kann flexibel für Auszeiten der Pflegeperson und Kurzaufenthalte in Pflegeeinrichtungen verwendet werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?▾
Ja, das ist als sogenannte Kombinationsleistung möglich. Wenn Sie nicht die vollen Sachleistungen abrufen, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig weiter. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistungen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat nutzen?▾
Der Entlastungsbetrag (1.500 €/Jahr) kann für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden: ambulante Pflegedienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie zugelassene Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.
Ist der Check wirklich kostenlos und ohne Anmeldung?▾
Ja, vollständig. Der Pflegeleistungscheck ist kostenlos, anonym und erfordert keine Registrierung. In 3 Minuten erhalten Sie eine persönliche Auswertung. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Ergebnisse als PDF per E-Mail zu.
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