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Kostenlos · Keine Anmeldung · Neu: Pflegereform 2025

Ihr pflegt. Wir prüfen, was euch zusteht.

Viele pflegende Familien lassen Leistungen ungenutzt, die ihnen zustehen. In 3 Minuten seht ihr konkret, was bei euch noch offen ist.

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Kostenlos · Keine Anmeldung · 3 Minuten

37 %der Familien kennen ihre Ansprüche nicht*
3.539 €neues Auszeit-Budget seit Juli 2025
Ø 4ungenutzte Leistungen pro Pflegefall

* Quelle: pflege.de-Studie 2025, Diakonie-Umfrage 2025 (560 Pflegeberaterinnen)

„Wir wussten gar nicht, dass uns so viel zusteht. Kein Mensch hat uns das vorher erklärt.“

Familie aus München

„In 5 Minuten mehr rausgekriegt als in 2 Stunden beim Telefon mit der Pflegekasse.“

Tochter, pflegt ihren Vater seit 2 Jahren

So funktioniert es

1

3-Minuten-Check

Ihr beantwortet 5–6 kurze Fragen zu eurer Pflegesituation.

2

Persönliches Ergebnis

Wir zeigen euch, welche Leistungen für euch ungenutzt sind – mit konkreten Beträgen.

3

Klarer nächster Schritt

Ihr erhaltet eine Zusammenfassung – mit einem konkreten ersten Schritt, den ihr sofort tun könnt.

Was bei euch wahrscheinlich noch offen ist

Diese Leistungen werden am häufigsten nicht beantragt – obwohl ein Anspruch besteht

PflegegeldMonatliche Geldleistung wenn Angehörige pflegenab PG2
347–990 €/Monat
EntlastungsbetragFür Alltagsbegleitung, Tagesbetreuung, Entlastungsangeboteab PG1
125 €/Monat
Verhinderungs- & KurzzeitpflegeGemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten der Pflegepersonab PG2, neu seit Juli 2025
3.539 €/Jahr
Kostenlose PflegehilfsmittelPflegebox mit Einmalhandschuhen, Bettschutz u. v. m.ab PG1
bis 40 €/Monat
Steuerersparnis PflegepauschbetragJährlicher Steuerfreibetrag für pflegende Angehörigeab PG2 / Merkzeichen H
600–1.800 €/Jahr
WohnraumanpassungEinmaliger Zuschuss für barrierefreien Umbauab PG1
bis 4.000 €
Prüfen, was bei uns noch offen ist →

In 3 Minuten · kostenlos · ohne Anmeldung

Ratgeber

Häufige Fragen

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu Hause zu?▾

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld (347 €/Monat), den Entlastungsbetrag (125 €/Monat), das neue Auszeit-Budget von 3.539 €/Jahr, kostenlose Pflegehilfsmittel und mehr. Unser Check zeigt Ihnen in 3 Minuten, was konkret für Ihre Situation gilt.

Was hat sich bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025 geändert?▾

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt. Die bisherige 6-Monats-Wartezeit entfällt vollständig. Das Geld kann flexibel für Auszeiten der Pflegeperson und Kurzaufenthalte in Pflegeeinrichtungen verwendet werden.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?▾

Ja, das ist als sogenannte Kombinationsleistung möglich. Wenn Sie nicht die vollen Sachleistungen abrufen, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig weiter. Nutzen Sie z. B. 50 % der Sachleistungen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat nutzen?▾

Der Entlastungsbetrag (1.500 €/Jahr) kann für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden: ambulante Pflegedienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie zugelassene Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.

Ist der Check wirklich kostenlos und ohne Anmeldung?▾

Ja, vollständig. Der Pflegeleistungscheck ist kostenlos, anonym und erfordert keine Registrierung. In 3 Minuten erhalten Sie eine persönliche Auswertung. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Ergebnisse als PDF per E-Mail zu.

Findet heraus, was euch zusteht.

Kostenlos, anonym und in 3 Minuten – direkt auf dem Smartphone.

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