Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 auf einen Blick
Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Er schaltet eine breite Palette an Leistungen frei – von monatlichen Geldleistungen bis zu einmaligen Zuschüssen und Steuervorteilen. Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick.
Pflegegeld
§ 37 SGB XI
347 €/Monat
Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen
§ 36 SGB XI
bis 761 €/Monat
Professioneller Pflegedienst
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
125 €/Monat
Anerkanntes Entlastungsangebot
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
§ 38a SGB XI
3.539 €/Jahr
Ab PG2, seit Juli 2025
Pflegehilfsmittel
§ 40 SGB XI
bis 40 €/Monat
Automatisch mit PG
Wohnraumanpassung
§ 40 SGB XI
bis 4.000 € einmalig
Je Maßnahme
Pflegepauschbetrag (Steuer)
§ 33b EStG
600 €/Jahr
Unentgeltliche Pflege durch Angehörige
Rentenabsicherung Pflegende
§ 44 SGB XI
Rentenbeiträge
Mindestens 10h/Woche
Alle Beträge Stand 2025. Pflegegeldbeträge wurden zum 1.1.2025 um 4,5 % erhöht.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird monatlich ausgezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Person die Pflege übernimmt – nicht ein professioneller Pflegedienst. Es ist eine Anerkennung für die informelle Pflegeleistung und kann frei verwendet werden.
Pflegegeld 2025 nach Pflegegrad
Wichtig: Pflegegeld wird nur ausgezahlt, wenn keine oder nur anteilige Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Bei vollständiger Nutzung der Sachleistungen entfällt das Pflegegeld.
Beratungsbesuche nicht vergessen
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Beratungsbesuche eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen: bei PG2 zweimal pro Jahr. Diese Besuche werden separat von der Pflegekasse bezahlt und gefährden nicht das Pflegegeld.
Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) sind Leistungen eines professionellen Pflegedienstes – bis zu 761 Euro pro Monat bei Pflegegrad 2. Statt Geld wird die Pflegedienstrechnung direkt mit der Kasse abgerechnet.
Wer nur einen Teil der Sachleistungen nutzt, erhält das Pflegegeld anteilig weiter. Das nennt sich Kombinationsleistung.
Rechenbeispiel Kombinationsleistung
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich zusätzlich
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist vollständig unabhängig vom Pflegegeld und den Sachleistungen. Er beträgt 125 Euro pro Monat und kann für anerkannte Entlastungsangebote genutzt werden – Alltagsbegleitung, Tagespflege, Kurzzeitpflege.
Nicht genutzte Beträge des Vorjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie. Vollständiger Ratgeber zum Entlastungsbetrag →
Das neue Auszeit-Budget: 3.539 Euro pro Jahr
Seit dem 1. Juli 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt. Die Wartezeit von 6 Monaten entfällt vollständig.
Das neue Budget im Überblick
- Gesamtbetrag:3.539 €/Jahr (ab PG2)
- Wartezeit:Keine – gilt ab erster Pflegegraderteilung
- Nutzbar für:Auszeiten der Pflegeperson + Kurzaufenthalte
- Verfall:Jahresende (nicht übertragbar)
Das Budget wird nicht automatisch ausgezahlt – es muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Viele Familien kennen diese Leistung noch nicht. Vollständiger Ratgeber zum neuen Budget →
Kostenlose Pflegehilfsmittel: die monatliche Pflegebox
Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 40 Euro pro Monat. In der Praxis bedeutet das: eine monatliche Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Schutzschürzen, Bettunterlagen und weiteren Verbrauchsmaterialien.
Die Pflegebox kann einfach online bei zertifizierten Anbietern bestellt werden – sie wird kostenfrei geliefert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Viele Familien kennen diese Leistung nicht. Die Pflegebox entsteht kein bürokratischer Aufwand – einmalig bestellen, monatlich geliefert.
Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Personen im Haushalt kann der Gesamtzuschuss bis zu 16.000 Euro betragen.
Beispiele förderungsfähiger Maßnahmen:
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Im Nachhinein kann keine Förderung mehr beantragt werden.
Steuerliche Leistungen für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 (oder höher) unentgeltlich pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (§ 33b EStG) in der Steuererklärung geltend machen – ohne extra Belege.
Pflegepauschbetrag nach Pflegegrad
Der Pauschbetrag wird in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung eingetragen. Er gilt unabhängig von tatsächlichen Aufwendungen – kein Einzelnachweis erforderlich.
Rentenabsicherung: Pflegekasse zahlt Beiträge für Pflegende
Eine Leistung, die die meisten nicht kennen: Wer eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden pro Woche (und nicht erwerbsmäßig) pflegt, erhält automatisch Rentenbeiträge von der Pflegekasse – ohne extra Antrag.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Mindestens Pflegegrad 2 der gepflegten Person
- ✓Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche (an mindestens 2 Tagen)
- ✓Nicht erwerbsmäßige Pflege (keine hauptberufliche Pflegekraft)
- ✓Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein
Die Beiträge werden automatisch von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Es ist kein gesonderter Antrag nötig – die Pflegekasse wird über den Pflegegrad informiert und meldet die Pflegeperson an. Trotzdem lohnt sich eine Nachfrage bei der Pflegekasse.
Wie geht man vor?
Nicht alle Leistungen werden automatisch aktiviert. Hier ist eine priorisierte Reihenfolge für Familien mit Pflegegrad 2:
- ›Pflegegeld beantragen (formloser Antrag bei der Pflegekasse)
- ›Pflegebox online bestellen (kostenlos, einmalige Anmeldung)
- ›Entlastungsbetrag aktivieren: anerkannten Anbieter finden und buchen
- ›Auszeit-Budget beantragen (Verhinderungspflege): bei der Pflegekasse nachfragen
- ›Wohnraumanpassung prüfen: Beratungsgespräch mit der Pflegekasse
- ›Steuerberatung zu Pflegepauschbetrag klären
- ›Rentenabsicherung: bei der Pflegekasse bestätigen lassen
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 2?▾
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 Euro pro Monat (Stand 2025). Es wird ausgezahlt, wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt. Bei professionellen Pflegediensten gibt es stattdessen Sachleistungen bis zu 761 Euro.
Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu Hause zu?▾
Pflegegeld (347 €/Monat), Entlastungsbetrag (125 €/Monat), gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €), kostenlose Pflegehilfsmittel (bis 40 €/Monat), Wohnraumanpassung (bis 4.000 € einmalig), Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung sowie Rentenabsicherung für pflegende Angehörige ab 10 Stunden/Woche.
Kann man bei Pflegegrad 2 Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?▾
Ja. Wenn Sie nicht die vollen Sachleistungen (761 €/Monat) nutzen, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig weiter. Das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzen Sie 50 % der Sachleistungen, erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes.
Wie hoch ist der Steuerbonus bei Pflegegrad 2?▾
Pflegende Angehörige können den Pflegepauschbetrag von 600 Euro jährlich geltend machen. Kein Einzelnachweis nötig – einfach in der Steuererklärung eintragen.
Wann bekommt man Pflegegrad 2?▾
Pflegegrad 2 wird nach einer Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF zuerkannt, wenn ein erheblicher Beeinträchtigungsgrad der Selbstständigkeit festgestellt wird (Gesamtpunktzahl 27 bis unter 47,5). Den Antrag stellt man bei der Pflegekasse.